Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
ab dem 23.03.2020 wird das Notbetreuungs-Angebot ausgeweitet:
Einen Anspruch auf die Notbetreuung besteht ab dem 23.03.2020 auch dann, wenn nur ein Elternteil im Bereich sogenannter kritischer Infrastrukturen (s.u.) beschäftigt, dort unabkömmlich ist und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten kann.
Ebenfalls ab dem 23.03.2020 bis einschließlich 19.04.2020 wird der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet.
Ab dann steht die Notbetreuung an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags und in den Osterferien zur Verfügung.
Nur an den Tagen Karfreitag bis einschließlich Ostermontag findet keine Notbetreuung statt.
Auch wenn Ihr Kind regulär nicht in der OGGS oder der Zeitsicheren Schule angemeldet ist, kann es bei Bedarf (und wenn der Anspruch besteht), von 7:50 Uhr bis 16:00 Uhr betreut werden.
Die Notbetreuung wird auch an den Wochenenden und in den Osterferien von Lehrkräften und den Mitarbeiterinnen der OGGS durchgeführt.
Der folgende Personenkreis ist in einer Kritischen Infrastruktur tätig:
1. Sektor Energie
Strom, Gas, Kraftstoffversorgung (inklusive Logistik) insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
2. Sektor Wasser, Entsorgung
Hoheitliche und privatrechtliche Wasserversorgung insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
3. Sektor Ernährung, Hygiene, Produktion, Groß-und Einzelhandel (inklusive Zulieferung, Logistik)
4. Sektor Informationstechnik und Telekommunikation insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
5. Sektor Gesundheit insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore
6. Sektor Finanz- und Wirtschaftswesen
insbesondere Kreditversorgung der Unternehmen, Bargeldversorgung, Sozialtransfers
Personal der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes (insbesondere Auszahlung des Kurzarbeitergeldes)
7. Sektor Transport und Verkehr
insbesondere Betrieb für kritische Infrastrukturen, öffentlicher Personennah- und Personenfern- und Güterverkehr
Personal der Deutschen Bahn und nicht bundeseigenen Eisenbahnen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
Personal zur Aufrechterhaltung des Flug- und Schiffsverkehrs
8. Sektor Medien
insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko-und Krisenkommunikation
9. Sektor staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune)
Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justizvollzug, Veterinärwesen, Lebensmittelkontrolle, Asyl- und Flüchtlingswesen einschließlich Abschiebungshaft, Verfassungsschutz, aufsichtliche Aufgaben sowie Hoch-schulen und sonstige wissenschaftlichen Einrichtungen, soweit sie für den Betrieb von sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder unverzichtbaren Aufgaben zuständig sind
Gesetzgebung/Parlament
10. Sektor Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe
Sicherstellung notwendiger Betreuung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
Die Notwendigkeit einer außerordentlichen schulischen Betreuung von Kindern der o.g. Personengruppen ist durch eine Bescheinigung des jeweiligen Arbeitgebers oder Dienstvorgesetzten gegenüber der Schulleitung nachzuweisen.
Ein entsprechendes Formular finden auf der unter www.schulministerium.nrw.de. Auf Wunsch senden wir es Ihnen gerne per Mail zu.
Sollten Sie auf eine Not-Betreuung unter den oben angegebenen Bedingungen angewiesen sein, melden Sie sich bitte möglichst schnell per Mail: verwaltung@melanchthonschulewickede.de bei uns.
Wir setzen uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung. Zu den angegebenen Bürozeiten erreichen Sie uns telefonisch unter 02377/910491.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Delia Heck