Sehr geehrte Eltern unserer Schülerinnen und Schüler,
vorbehaltlich der Entwicklung des Infektionsgeschehens und des endgültigen Beschlusses der Konferenz der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 06.05.2020 gelten, laut Schulministerium NRW vom 30.04.2020, folgende Eckpunkte zur Öffnung der Schulen:
- Am Donnerstag, den 07.05. und am Freitag, den 08.05.2020 soll der Unterricht für die Klassen 4 wieder stattfinden. Gewohnter Unterrichtsbeginn zur 1. Stunde bis 4. Stunde (Unterrichtsschluss um 11.25 Uhr). Welcher Jahrgang am Montag, 11. 05.2020 die Schule besuchen wird, steht noch nicht fest.
- Für Kinder, die mit dem Bus zur Schule fahren, gelten die gewohnten Abfahrtszeiten und eine Mund-/Nasenschutzpflicht im öffentlichen Nahverkehr. Falls Ihr Kind nicht mit dem Bus fahren wird, geben Sie uns bitte eine kurze Rückmeldung, falls noch nicht geschehen.
- Für die Kinder, die in diesem laufenden Schuljahr in einer Betreuung angemeldet sind (OGGS, Zeitsichere Schule), sind die Betreuungsangebote an den jeweiligen Präsenztagen in der Schule nach jetzigem Kenntnisstand weiterhin gewährleistet.
- Den Kindern empfehlen wir an den Unterrichtstagen dringend in der Schule einen Mund-/Nasenschutz bei Begegnungen zu tragen, z.B.: beim Betreten der Schule, beim Gang zur Toilette, in den Pausen…
Bitte melden Sie sich, falls Ihr Kind noch keinen Mund-/Nasenschutz hat und Sie keine Möglichkeit haben einen zu erwerben.
- Wer sich nicht an die wichtigen Hygieneregeln hält, die wir mit Ihren Kindern noch einmal besprechen und erklären werden, muss aus Gründen der gesundheitlichen Sicherheit vorübergehend vom Schulbesuch ausgeschlossen werden.
- Wann die anderen Jahrgangsstufen starten und wie sie starten, ist bisher noch nicht abschließend geregelt und es fehlen noch wichtige Vorgaben durch das Schulministerium. Sobald diese vorliegen, informieren wir Sie mit einem weiteren Elternbrief.
- Wenn Ihr Kind einer Risikogruppe angehört, so bitte ich um entsprechende Information an die Klassenleitung. In diesem Fall besteht keine Verpflichtung zur Unterrichtsteilnahme.
- Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht, so kann bei der Schulleitung eine Beurlaubung § 43 SchulG NRW beantragt werden. Bitte informieren Sie uns auch in diesem Fall.
- Die Notbetreuung wird an allen Schultagen wie bisher fortgeführt.
Zur Aufrechterhaltung der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen innerhalb des Schulgebäudes werden Sie als Eltern gebeten, das Schulgebäude insbesondere auch an den Schulpräsenztagen Ihrer Kinder nicht zu betreten.
Nach der am Mittwoch, den 06.05.2020 stattfindenden Konferenz der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin, erhalten Sie in einem gesonderten Elternbrief weitere Informationen.
Für alle jetzt noch offenen Fragen, melden Sie sich bitte bei uns.
Wir wissen um die besondere Situation vieler unserer Familien in dieser schwierigen Zeit und hoffen sehr, dass wir alle gemeinsam es schaffen, zuversichtlich zu bleiben zum Wohle aller Kinder!
Herzliche Grüße an Ihre Kinder: Wir denken an euch und vermissen euch!
Mit freundlichen Grüßen
Delia Heck
Schulleiterin