Neue Schulmail zur Maskenpflicht und Selbsttests

Sehr geehrte Eltern!

Folgendes teilte uns das Schulministerium heute mit.

Bis Samstag, 2. April 2022, sieht § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vor.

Ab Montag, dem 4. April,  besteht also keine Maskenpflicht mehr in den Innenräumen der Schule.

Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen.

Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die Durchführung der Selbsttests daheim in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.

Mit anderen Worten soll das anlasslose Testen (Selbsttests) in allen Schulen nach den Osterferien nicht wiederaufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Delia Heck, Schulleiterin