Sehr geehrte Eltern der Melanchthonschule,
anbei wichtige Hinweise für das neue Schuljahr unter Pandemiebedingungen, die dem Schutz und der Gesundheit aller am Schulleben Beteiligten dient. Lassen Sie uns alle gemeinsam verantwortungsvoll zum Wohle unserer Kinder verantwortungsvoll und vorsichtig sein. Vieles ist Ihnen ja bereits bekannt.
- Die Anfangszeiten werden weiterhin entzerrt, indem die Kinder sich nach dem Betreten des Schulhofs mit Maske an ihrem Klassenlogo aufstellen. Hängt das Schild „Komm herein“ oder gibt die Frühaufsicht die Erlaubnis betreten sie im Abstand von 1,5 m zu anderen Kindern ihre Klasse.
- Die Kinder gehen stets auf der rechten Seite über die Flure und auch rechts die Treppen hoch und runter.
- An den Toilettentüren hängen Wartemarkierungen und die Pausen werden versetzt durchgeführt.
- Eltern werden gebeten, unser Schulgebäude nicht zu betreten.
- Wenn die Kinder in den Klassenraum kommen, ziehen sie ihre Jacke aus, hängen sie über den Stuhl und waschen sich zunächst einmal ihre Hände. Anschließend setzen sie sich dann auf ihren Platz, nehmen die Maske ab und warten dort bis zum Unterrichtsbeginn.
- Es wird weiterhin auf eine regelmäßige Durchlüftung der Räume geachtet.
Es bleibt also bei der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Schulgebäude und auf dem Schulgelände, auch während der Pausen. Während des Unterrichts im Klassenraum entfällt diese Pflicht und auch beim Sportunterricht im Freien (ohne Kontaktsportarten).
An den ersten drei Schultagen (Mittwoch, 12.8. bis Freitag, 14.08.) hat Ihr Kind vier Schulstunden Klassenlehrerunterricht und wir beginnen zu der gewohnten Unterrichtszeit um 07.55 Uhr. Unterrichtsschluss ist an diesen Tagen jeweils um 11.25 Uhr.
Es fährt an allen Tagen ein Schulbus und die OGGS-Betreuung für die angemeldeten Kinder ist ab Mittwoch wieder wie gewohnt geöffnet. Aber auch hier gilt die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung, wenn die Kinder sich nicht in ihren Gruppenräumen befinden, d.h. in den Räumlichkeiten der OGGS besteht keine Maskenpflicht.
In diesem Schuljahr ist die Zahl der zu betreuenden Kinder in der OGGS wieder sehr gestiegen. Leider steht der geplante Anbau nicht zur Verfügung, was mit räumlicher Enge einhergeht.
Sollte es Tage geben, an denen Ihr Kind keine Betreuung benötigt, sondern eher nach Hause kommen kann, wäre dies sehr hilfreich unter den momentan erschwerten Bedingungen! Bitte informieren Sie in diesem Fall die OGGS-Leitungen, Frau Wette oder Frau Meißner.
Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet am Präsenzunterricht teilzunehmen. Bei Kindern mit relevanten Vorerkrankungen müssen Sie darlegen, dass eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus besteht. Unabhängig vom Fernbleiben am Präsenzunterricht ist Ihr Kind aber verpflichtet, alle schulischen Aufgaben zu erfüllen und an den Klassenarbeiten mündlich und schriftlich teilzunehmen, so dass das Bildungsziel erreicht werden kann. Bleibt Ihr Kind länger als 6 Wochen dem Präsenzunterricht fern, müssen Sie ein ärztliches Attest vorlegen und es kann die Einholung eines amtsärztlichen Gutachtens erforderlich werden.
Die Nichtteilnahme von Kindern am Präsenzunterricht zum Schutz Ihrer Angehörigen kann nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Bitte melden Sie sich in so einem Fall bei mir.
Kinder, die im Schulalltag Covid19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinnes) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig und müssen unverzüglich von den Eltern abgeholt werden bzw. müssen dem Unterricht fern bleiben. Im Falle eines einfachen Schnupfens muss Ihr Kind zunächst einmal 24 Stunden zu Hause beobachtet werden. Treten keine weiteren Symptome auf, nimmt Ihr Kind wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber usw. hinzu, sollte ein Arzt zur weiteren Abklärung aufgesucht werden.
Und etwas sehr Wichtiges zum Schluss:
Falls Ihre Familie Urlaub in einem Risikogebiet gemacht hat, achten Sie bitte darauf, sich 14 Tage in Quarantäne zu begeben oder sich und Ihr Kind testen zu lassen. Ihr Kind erhält in dieser Quarantänezeit Distanzunterricht.
Ich wünsche uns allen trotz dieser besonderen Corona-Bedingungen einen guten Schulstart und ein schönes Schuljahr.
Mit freundlichen Grüßen
Delia Heck, Schulleiterin