Beurlaubung

Beurlaubungen bis zu drei Tagen können durch die Klassenleitung genehmigt werden.

Beurlaubungen, die darüber hinausgehen, müssen von der Schulleitung genehmigt werden.

Tage vor und nach den Ferien sowie vor und nach beweglichen Ferientagen und Feiertagen werden von der Schulleitung nur genehmigt, wenn die Beurlaubung ersichtlich nicht dem Zweck dient, die Ferien zu verlängern, Verkehrsspitzen zu umgehen oder günstigere Urlaubstarife zu erhalten.

Der dafür benötigte Antrag ist hier zu finden und kann ausgefüllt bei der Klassenleitung abgegeben werden:

Sonderurlaub