Beurlaubung

Beurlaubungen bis zu drei Tagen können durch die Klassenleitung genehmigt werden. Tage vor und nach den Ferien sowie vor und nach beweglichen Ferientagen und Feiertagen sind davon ausgenommen.
Beurlaubungen, die darüber hinausgehen, müssen von der Schulleitung genehmigt werden.
Der dafür benötigte Antrag ist hier zu finden und kann ausgefüllt im Schulbüro abgegeben werden:

Sonderurlaub