Digitale Medien sind aus dem Alltag vieler Kinder nicht mehr wegzudenken – auch Handys und Smartwatches spielen dabei eine zunehmend größere Rolle. Umso wichtiger ist es, dass wir gemeinsam mit Ihnen als Eltern einen verantwortungsvollen und altersgerechten Umgang mit diesen Geräten fördern.
Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen empfiehlt daher ausdrücklich, die private Nutzung von Handys und Smartwatches in der Grundschule während des gesamten Schultags zu untersagen. Die Schule müsse für die Jüngsten ein Schutzraum sein, indem sie sich ohne Ablenkung auf das Lernen und das gemeinsame Miteinander konzentrieren können. Die Nutzung eines Handys und/oder einer Smartwatch zu privaten Zwecken sei dafür nicht erforderlich. Dieser Empfehlung schließen wir uns als Schule an.
Unsere Erfahrung zeigt: Ohne die ständige Ablenkung durch Handy &Co können sich unsere Schülerinnen und Schüler besser konzentrieren, sind offener im sozialen Miteinander und erleben den Schulalltag bewusster.
Wir bitten Sie herzlich, diese Regelung mit Ihrem Kind zu besprechen und zu unterstützen. Gemeinsam tragen wir so dazu bei, eine positive und störungsfreie Lernumgebung für alle Kinder zu schaffen.
Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis!
Unser Grundsatz:
- An der Melanchthonschule nutzen wir im Unterricht ausschließlich schulische Endgeräte aus dem Digitalpakt NRW.
- Die Melanchthonschule ist und bleibt mit Schulkonferenzbeschluss vom 19.9.2024 eine Handy- und Smartwatchfreie Zone.
Kurz und Knapp
- Die Nutzung von Handys und Smartwatches ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Dies betrifft auch die Betreuung in der Zeitsicheren Schule und der OGGS.
- Im Fall eines berechtigten Interesses hat das Kind die Möglichkeit, seine Eltern zu erreichen. Dazu stellen wir entsprechende Kommunikationswege sicher: Kinder haben die Möglichkeit über den Hausmeister, dem Sekretariat, der Zeitsicheren/OGGS oder über die Lehrkraft die Eltern kontaktieren zu lassen.
- Während des Schultages können die Eltern im Sekretariat anrufen und auch den schulinternen IServ Messenger zur Kontaktaufnahme nutzen.
- Für medizinische Zwecke (z.b. Blutzuckermessung bei Diabetes) sind Sonderreglungen möglich. Hier kann man eine Ausnahmegenehmigung bei der Schulleitung beantragen.
- Lehrkräfte und Schulpersonal nutzen aufgrund ihrer Vorbildfunktion Handys ausschließlich in dienstlichen Zusammenhängen oder zu Unterrichtszwecken im Klassenraum.
Konsequenzen bei Verstöße
Die unerlaubte Nutzung kann zu erzieherischen Einwirkungen oder auch zu Ordnungsmaßnahmen (§53 SchulG NRW) führen. Das Schulgesetz sieht bei Pflichtverletzungen (Verstoß gegen die Schulordnung oder die Anordnung der Lehrkraft) ausdrücklich die Wegnahme von Gegenständen als erzieherische Einwirkung vor (§53 Absatz 2 SchulG). Handys und Smartwatches sind hierzu selbstverständlich erfasst. Im Rahmen der zu treffenden Entscheidung sind alle Umstände des Einzelfalls einzubeziehen.
Wir orientieren uns dabei an folgendem Rahmen (Verstoß -> Maßnahme)
- erstmalige Missachtung der Regeln -> Mündliche Missbilligung durch die Lehrkraft. Ausschalten und Wegpacken des Gerätes in den Tornister durch den Schüler. Information der Eltern durch die Lehrkraft.
- Wiederholte Missachtung der Regeln-> temporäre Wegnahme und Einbehaltung des Gerätes bis zum Ende des persönlichen Schultages.
- Schwerwiegender Verstoß gegen die Regeln (z.b. heimliche Aufnahmen, Störungen des Unterrichts) -> Elternkontakt, Einbehaltung des Gerätes, ggf. verbunden mit der Abholung durch die Eltern und Elterngespräch.
- Verbreitung strafbarer Inhalte (z.b. Cybermobbing, gewaltverherrlichende oder kindergefährdender Inhalte) -> Information an die Schulleitung, ggf. Anzeige bei den zuständigen Behörden und erzieherische Einwirkungen oder Ordnungsmaßnahmen.
Diese Ordnung wurde zu Schuljahresbeginn bekannt gegeben. Sie ist auf der Homepage einsehbar. Erziehungsberechtigte sind über die Reglungen informiert worden. Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf in einem partizipativen Prozess überarbeitet.
Diese Ordnung trat am 19.9.2024 in Kraft und wird jährlich durch die Schulkonferenz überprüft. Anpassungen erfolgen auf Grundlage von Evaluationen und schulischen Bedarfen.
